Vorarlberger Nachrichten
Der Leserbrief von Walter Fritz (19.6) verhöhnt in Wirklichkeit die
Opfer des "Mordbrenners" Josef Vallaster im Vernichtungslager Sobibor.
Unter der Vorspiegelung der "Wahrheitssuche" versteckt er sich hinter
Dr. Schaller, einem Juristen, der im "Handbuch des Rechtsextremismus"
Seiten füllt.
Die Achtung gegenüber den Ermordeten gebietet die energische
Zurückweisung des "Argumentationsstranges" im Leserbrief. Bei der
Verbreitung der "Gaskammerlüge" - in diesem Fall werden Belcec, Sobibor
und Chelmno genannt - handelt es sich keinesfalls um "Wahrheitssuche",
sondern eigentlich um einen Tatbestand, der im "NS-Verbotsgesetz"
geregelt ist.
Es stellt sich die Frage, warum die VN solchen
"Holocaust-Verharmlosern" eine öffentliche Bühne bietet. Über
Mordschergen wie Josef Vallaster sollte es heute nur eine Meinung
geben: eine ablehnende. Bevor Vallaster in Sobibor mordete, war er im
Schloss Hartheim im Rahmen der verbrecherischen "Euthanasie" "tätig".
Die Informationen über die Gedenkausstellung sind via Internet leicht
zugänglich und sprechen für sich: da gibt es heute nichts mehr zu
deuteln oder pseudowissenschaftlich zu diskutieren! Die Fakten sprechen
für sich.
Von den VN ist zu fordern, dass in den Leserbriefspalten
offensichtlich rechtsextremes Gedankengut unter dem Deckmantel der
"Meinungsfreiheit" keinen Platz findet. Vor allem dann nicht, wenn der
Verdacht nicht von der Hand zu weisen ist, dass der Schreiber
österreichische Verfassungsgesetze verletzt und verdeckt NS-Propaganda
betreibt!
Dr. Werner Bundschuh
Obmann der Johann-August-Malin-Gesellschaft