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Meinrad Pichler (1987) / Wise Köhlmeier (1972-77): Rezensionen zu Benedikt Bilgeris "Geschichte Vorarlbergs"

Mit Benedikt Bilgeris fünftem Band der „Geschichte Vorarlbergs“ kam im Jahre 1987 ein Projekt zu Ende, in das die Vorarlberger Landesregierung – unter der ideologischen Federführung von Landesamtsdirektor Elmar Grabherr – große Hoffnungen gesetzt hatte: dass es, allein schon auf Grund des Quellenumfangs, den unwiderlegbaren historischen Nachweis für die seit grauer Vorzeit bestehende „Identität“ Vorarlbergs und das ungebrochene Freiheitsstreben seiner Bewohner liefern würde.

 

Herausgekommen ist ein Geschichtswerk mit starkem politischen Bekenntnis, doch einem wissenschaftlichen Ertrag, der sich von Band zu Band merklich verdünnte. Meinrad Pichler rezensierte 1987 in der Zeitschrift "KULTUR" die nur mehr knapp über 200 Text-Seiten starke Endstation dieser Sehnsucht nach einem geschlossenen Vorarlberger Geschichtsbild.

Zehn Jahre zuvor, 1977, hatte der Journalist Wise Köhlmeier den dritten Band, sozusagen die Halbstation des Bemühens, einer ebenso kritischen wie historisch sachkundigen Bewertung unterzogen. Seine Rezension, heute schwer auffindbar und auch im digitalen Katalog der Vorarlberger Landesbibliothek nicht verzeichnet (Stand Jänner 2012), erschien in der von ihm mitgegründeten "Neuen Vorarlberger Tageszeitung", dazumal das liberale Gegengewicht zum Pro-Vorarlberg-Kampfblatt „Vorarlberger Nachrichten“ unter Chefredakteur Franz Ortner. Wise Köhlmeier formulierte schon damals Positionen und Desiderata einer nicht-ideologisierten Sozialgeschichtsschreibung zu Vorarlberg. Und er richtete an die subventionsgebenden Landespolitiker den Appell: Ein Werk von diesem Umfang und schon von der Intention des Auftraggebers her mit mindestens offiziösem Charakter ausgestattet, darf nicht undiskutiert in solcher Einseitigkeit weitergeführt werden.“

Genau das jedoch ließen die Verantwortlichen des Landes geschehen – namentlich Herbert Keßler in seiner Doppelfunktion als Landeshauptmann und Landeskulturreferent.

Wir dokumentieren hier auch Wise Köhlmeiers Rezensionen zu Band 2 (1974) und Band 1 (1971) von Bilgeris "Geschichte Vorarlbergs", mit bibliographischen Hinweisen auf die weitere Bilgeri-Rezeption in Vorarlberger Medien.

[Kurt Greussing]

 

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Meinrad Pichler

Chronologie einer politischen Enttäuschung

 

Erschienen in: KULTUR, Nr. 3/1987, April 1987, S. 12-13

Benedikt Bilgeri: Geschichte Vorarlbergs, Band V, Kanton oder Bundesland: Untergang und Wiederkehr. Wien/Köln/Graz 1987.

 

"Der unglückliche Ausgang der Schweizer Anschlußbewegung entschied die politische Zukunft des Landes. Österreich wurde Vorarlbergs Schicksal" (S. 89).

Doch der Historiker Benedikt Bilgeri ist auch 70 Jahre nach den beschriebenen Ereignissen nicht willens, sich mit diesem österreichischen Schicksal abzufinden. Die Ausrichtung Vorarlbergs in Richtung Schweiz bedeutet für Bilgeri keine Episode, die in der "Schweizer Anschlußbewegung" (gemeint ist natürlich die Vorarlberger Anschlußbewegung an die Schweiz, nachdem die Schweiz weder sich anschließen noch angeschlossen haben wollte) ihren kurzen Höhepunkt erreichte, sondern eine ideologische Konstante bei der Darstellung der Vorarlberger Landesgeschichte überhaupt. Nur so wird verständlich, daß Bilgeri mehr als 50 von gut 200 Seiten des 5. und letzten Bandes seiner "Geschichte Vorarlbergs", in welchem die Zeit von 1918 bis 1953 beschrieben wird, diesem "Jahrhundertereignis" (S. 88) widmet. Und das mit einer derart leidenschaftlichen Parteinahme, daß zahlreiche Tatsachen, die nicht in dieses Wunschbild passen, verschwiegen oder geleugnet werden müssen. Daß der Schweizer Bundesrat die Vorarlberger Anschlußwünsche ungefähr so freundlich behandelte wie die Asylgesuche der Tamilen des Jahres 1987, ist für Bilgeri kein Indiz für eine grundsätzliche Position schweizerischer Politik, sondern die Intrige eines einzelnen Bundesrates. Was nicht sein darf, kann nicht sein.

Solche Verengungen der Perspektive, Einpassungen des Geschehenen in ein ideologisches Korsett betreffen aber nicht nur die Behandlung der Anschlußbestrebungen an die Schweiz. Neben dieser durchgehenden Schweiz-Orientierung durchziehen Bilgeris Geschichtsschreibung noch weitere Vorgaben, deren Nichterfüllung bzw. Bedrohung den Autor zu heftigsten emotionalen Ausbrüchen verleiten. Da wäre einmal die Eigenstaatlichkeit Vorarlbergs bzw. deren Bedrohung durch den "Wiener Zentralismus". Dies führt beispielsweise dazu, daß in dem umfangreichen Kapitel über die Landtagsarbeit von 1918-1933 (S. 130-172) zwar immer wieder zu lesen ist, welche Landesgesetze vom Bund beeinsprucht wurden: In keinem Fall wird der Begründung des Einspruches auch nur eine einzige Zeile gewidmet. Grenzenlose Machtgier und boshafte Mutwilligkeit der Zentralstellen sollen auf diese Weise suggeriert werden. Ein Landesgesetz, das nicht verfassungskonform ist, bedeutet für Bilgeri kein demokratiepolitisches Problem, es ist ihm vielmehr ein deutliches Indiz für die Verfehltheit der Verfassung. Wer immer sich als erwählter oder selbsterwählter Landespolitiker für den Anschluß an die Schweiz und gegen Wien – selbst wenn es antisemitische Parolen waren – stark gemacht hat, bekommt bei Bilgeri gute Noten und mindestens ein großes Foto.

Bleibt schließlich eine dritte Leitlinie, die Bilgeri mit nicht weniger Engagement durchzieht, nämlich seine tiefe Abneigung gegen alles Deutschfreundliche. Seien es nun die Anhänger des sogenannten "Schwabenkapitels", das als Gegenbewegung zu den Schweizfreunden Vorarlberg an Schwaben angegliedert sehen wollte, oder später die Verfechter eines österreichischen Anschlusses an das nationalsozialistische Deutschland. Aber gerade hier manifestiert sich ein weiteres Problem. In seiner Abrechnung mit den Nationalsozialisten gerade recht in Fahrt gekommen, muß sich Bilgeri – nicht nur einmal – selbst zurückpfeifen:

"Mit dem Sieg 1938 gab es für die niederen, durch Verhetzung gesteigerten Instinkte keine Hemmung mehr, die schwersten Verbrechen im Dienste Hitlers waren ja straflos, im Gegenteil, sie hatten Aussicht auf Belohnung. Da rühmte sich der eine, sonst ein guter Musikant, kleine Judenkinder vom ersten Stock auf die Straße geworfen zu haben, der andere, wackerer Motorsportler hatte mit Freude bei der Erschießung nach Rußland geflohener und nun gefangener österreichischer Schutzbündler an der finnischen Front mitgewirkt, ein dritter hatte das Überfahren russischer Zivilisten mit Panzern geübt; das Prügeln von Fremdarbeitern konnte man selbst des öftern miterleben. Es ist aber durch Erfahrung erwiesen, daß dem Vorarlberger, seiner Art entsprechend, Gewalt wesentlich weniger liegt als vielen Deutschen und Österreichern." (S. 180)

Wo zuerst Barbareien geschildert werden, die der Autor offensichtlich selbst erzählt bekam, muß gleich danach eine konstruierte "Erfahrung" den Vorarlberger reinwaschen. Was ist das für eine "Erfahrung", die im Gegensatz zum Erfahrenen steht? Neben solchen Widersprüchen gibt es bei der sonstigen Schonungslosigkeit aber ganz offensichtliche Tabubereiche: Namen von einheimischen Mittätern werden (z.B. Adolf Helbok) – wenn überhaupt – am ehesten in den Fußnoten genannt, und der Anteil zahlreicher Industrieller am Erstarken des Nationalsozialismus in Vorarlberg wird verschwiegen, obwohl andere Bevölkerungsgruppen und Organisationen (z.B. die nationalen Turnervereine) durchaus als soziale Basis des Nazismus beschrieben werden. Auch der Widerstand wird weitgehend ausgeklammert, die Vernichtung der jüdischen Mitbürger kommt nicht vor, wie auch überhaupt der Antisemitismus der Ersten Republik nur einmal beiläufig erwähnt wird.

Von diesen Defiziten abgesehen ist das Kapitel "Der Nationalsozialismus" über das meiste zu stellen, was die bisherige traditionelle Landesgeschichtsschreibung zu diesem Thema zu sagen hatte.

Hier und im Kapitel über die Anschlußbewegung an die Schweiz gelingt Bilgeri – bei allen geäußerten inhaltlichen Bedenken – eine geschlossene Darstellung; die beiden Abschnitte über die "Parteien und ihre Politik" und "Arbeit des Landtages" ähneln dagegen eher der Entleerung eines umfangreichen Zettelkastens, hier regiert das Detail über jeglichen Zusammenhang. Man kennt zwar alle Wild- und Dorfbäche, die im Laufe dieser 15 Jahre verbaut wurden, über die Grundsätze der Wirtschaftspolitik erfährt man nahezu nichts. Die Geschichte des Landtages scheint die Geschichte des Landes zu sein. Die Darstellung der Lebensbedingungen der Bevölkerung ist Bilgeris Sache nicht. Trotzdem dürfte Bilgeri den "Anschauungen des Landes" (Dr. Redler 1923, S. 140), das heißt dem offiziell gepflegten Geschichtsbild nicht überall entsprechen. Landeshauptmann Ender und andere selbsternannte Demokraten und Föderalisten, die 1933 mit fliegenden Fahnen ins austrofaschistische Lager wechselten, bekommen doch einige Flecken auf ihre weißen Westen.

Im Gegensatz zu den vorhergehenden Bänden ist der Anmerkungsteil schmaler geworden, wichtigste Quelle sind die stenographischen Sitzungsberichte des Landtages und die Tageszeitungen, aus denen teilweise ohne Angabe des Sprechers bzw. des Berichterstatters zitiert wird, wodurch der Aussage eine Gültigkeit unterschoben werden soll, die einer einzelnen Meinungsäußerung an sich nicht zukommt.

Die archivalischen Quellen sind, soweit es Akten aus dem Wiener Verwaltungsarchiv und solche aus deutschen und schweizerischen Archiven betrifft, größtenteils bisher unbekannt; die Bestände des Landesarchives erfuhren keine intensive Bearbeitung. Für die Zeit des Nationalsozialismus und die Nachkriegszeit fehlt diese Quelle aufgrund der Archivsperre ganz. Die landesgeschichtliche Literatur wurde im wesentlichen herangezogen – wenn auch nicht verarbeitet –, eine repräsentative Bibliographie zur Zeitgeschichte bildet das Literaturverzeichnis allerdings nicht.

Bilgeri ist also sich, seiner Geschichtsbetrachtung und seiner Methodik treu geblieben, die fünf Bände bilden somit ein Ganzes: Sie zeigen, was ein emsiger Mensch im Laufe eines Lebens an historischem Material zusammenzutragen imstande ist, und zugleich die Grenzen, die diesem wissenschaftlichen Einzelkämpfer in methodischer und erkenntnistheoretischer Hinsicht gesteckt sind.

Das politische Credo wird durch die Macht des Faktischen kaum erschüttert. "Wo ein gutes Volksmaterial ist, da wird es sich selbst gut regieren, wo aber ein schlechtes Material ist, wird es sich selbst schlecht regieren." Mit dieser griffigen Formel belehrte Landeshauptmann Dr. Otto Ender die Delegierten der gesamtösterreichischen Länderkonferenz am 31. Jänner 1919, und Bilgeri zitiert sie mit herzhafter Zustimmung (S. 164), erspart sie ihm doch eigene argumentative Umwege.

Leider hat das "gute Volksmaterial" von Vorarlberg offensichtlich keinen kompetenten Verlag auf die Beine gebracht, auch das gelobte Nachbarland griff (wieder einmal) nicht zu: Bilgeris Landesgeschichte wurde ausgerechnet von einem Wiener Verlag mit deutscher Dependance herausgebracht. Doch noch ein historischer Kompromiß?

 

 

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Wise Köhlmeier


BENEDIKT BILGERI: GESCHICHTE VORARLBERGS; ÜBERLEGUNGEN ZUM DRITTEN BAND

Neues Überdenken der Vorarlberger Geschichtsschreibung ist jetzt notwendig

 

Erschienen in: Neue Vorarlberger Tageszeitung, 31. Dez. 1977, S. 14-15

Benedikt Bilgeri: Geschichte Vorarlbergs (Band III). Ständemacht, gemeiner Mann – Emser und Habsburger. Wien/Köln/Graz 1977


„Nicht nur darzustellen, sondern in gleichwertiger Form der Diskussion in Anmerkungen von den so schmalen wirklichen Grundlagen auszugehen, über unzählige Probleme im Widerstreit der Meinungen hinweg den inneren Aufbau der geschichtlichen Erkenntnis sichtbar zu machen, war ein Hauptziel des Verfassers." Dieser Satz aus der Einleitung zum ersten Band der „Geschichte Vorarlbergs" wurde vor sechs Jahren geschrieben. Er bedeutete ein Programm, für viele Freunde der Geschichte unseres Heimatlandes ein Versprechen, eine Herausforderung zum Mitdenken und Mitdeuten. Mit dem Vorliegen des dritten Bandes dieses auf fünf Teile angelegten Fundamentalwerkes ist nach eingehender Lektüre die Frage gestattet, ja geboten, ob und in welchem Maße solchem Anspruch gerecht geworden ist. Der Autor selbst hat die Marke gesetzt. Es wäre nicht fair, ihn und sein Werk nach anderer Elle zu messen.

Um zunächst beim Formalen und Methodischen zu bleiben: Benedikt Bilgeri hat auch in diesem dritten Band – er umfaßt zeitlich die rund zwei Jahrhunderte zwischen den tiefen Wirkungen der Reformation auf das politische Antlitz Europas und dem Vorabend des Spanischen Erbfolgekrieges als erste weltweit ausgetragene Machtprobe der europäischen Großmächte – mit Fleiß und Akribie das Quellenmaterial zusammengetragen. Freilich mußte schon wegen der wachsenden Fülle greifbarer schriftlicher Unterlagen wesentlich stärker als in dem das Spätmittelalter behandelnden zweiten Band, ganz zu schweigen von dem überwiegend der Frühgeschichte gewidmeten ersten Band, selektiv vorgegangen werden. Es ist trotzdem so viel geworden, daß der Anmerkungsteil jetzt endgültig das Übergewicht hat.

Bilgeri hat die im zweiten Band entwickelte Eigenart der Vermischung von Quellenangabe, Quellenabdruck und Darstellung beibehalten, ja vielfach noch verstärkt. Das macht die Lektüre des Buches über weite Strecken hinweg sehr mühsam.

Gute Orientierungshilfen bedeuten demgegenüber die Aufgliederung der einzelnen Kapitel in zahlreiche Inhaltshinweise, die Zeittafeln und das Namensregister. Allerdings fehlen wiederum Karten sowie die tabellarische Aufarbeitung der dazu geeigneten Bereiche und Sachverhalte wie etwa Bevölkerungszahl und ihre regionale Gliederung, Steuerleistungen oder Verteidigungsaufgebote. Wer sich mit dieser „Geschichte Vorarlbergs" ernsthaft befaßt, wird also nicht ohne Hilfsliteratur auskommen und wenn es nur eine Vorarlberg-Karte mit den eingezeichneten Grenzen der Herrschaften und Gerichte ist, oder eine Geldwerttabelle zur Konkretisierung von Steuerlasten und Kreditoperationen.

Die graphische und bildnerische Ausstattung des dritten Bandes, um auch diesen Aspekt vorwegzunehmen, schließt sich würdig den bereits erschienenen Bänden an. Sie ist schlechtweg mustergültig und gereicht sowohl dem die Edition besorgenden Verlag Hermann Böhlaus Nachfolger, Wien-Köln-Graz, als auch dem die Herausgabe des Gesamtwerkes wesentlich fördernden Land Vorarlberg zur Ehre. Gerade die Landesförderung verdient ausdrücklich Erwähnung, zumal auf sie in den bisher erschienenen Bänden jeder Hinweis durch Autor oder Verlag fehlt.

Vor dem Versuch einer kritischen Würdigung – mehr gestattet der zur Verfügung stehende Raum nicht – der im dritten Band geleisteten wissenschaftlichen Arbeit sei nochmals auf den eingangs zitierten Satz des Autors verwiesen. Wer davon ableitend eine ausgeglichene Darstellung mit nüchtern abwägendem Für und Wider in der Bewertung der Geschehnisse und Persönlichkeiten erwartet, muß schon beim ersten Überblättern betroffen feststellen, daß er unversehens mitten auf ein Schlachtfeld geraten ist, auf dem mit Hieb und Stich vorgefaßte Thesen verteidigt werden.

Auch solche, die auf Grund der vom Autor selbst gebotenen Unterlagen einfach nicht haltbar sind. So gelingt es etwa auch beim besten Willen nicht, ein einziges positives Wort über die landesfürstliche, also habsburg-österreichische Verwaltung in Innsbruck zu finden. Dafür aber wimmelt es nur so von Ausdrücken wie „schnüffelnde Beamte, unerbittliche Hofjuristen, mißgünstige Bürokratie".

Für den Autor gibt es eine unter allen Umständen immer wieder fest zuhaltende Tatsache: Das auf seine Eigenart jederzeit eingeschworene Land und Volk Vorarlberg hat eine demokratische Verfassung, die dem Bürger einen hohen Grad von Freiheit bietet. Da kann passieren was will, an diesem Felsen brandet jeder Angriff ab, vor diesem Hintergrund ist jedes Fehlverhalten entschuldbar.

Dieser schon fast national zu nennende Patriotismus bedient sich manchmal geradezu abstruser Konstruktionen. Etwa bei der Behandlung der Emser Herren und ihres reichsunmittelbaren Regimes. Da führt Bilgeri die neue Bezeichnung „Medici-Ems" für die Familie ein, um immer wieder penetrant auf die italienische Versippung der Dynastie hinzuweisen. (Wie das wohl ausschauen würde, wenn heute durch Regierungsverordnung alle jene Vorarlberger, deren Mutter unter einem anderen Himmelsstrich geboren wurde, dies durch Doppelnamen, selbstverständlich mit dem „artfremden" vorneweg, öffentlich erkennbar machen müßten?)

Die endgültige Übersiedlung des Grafen Jakob Hannibal aus päpstlichen und spanischen Diensten in seine Emser Heimat findet folgenden Kommentar: „Machtwille und Herrschsucht, im Treibhaus des Südens üppig emporgediehen, sollten nun im heimischen Boden wuchern, viel besser als jemals!" (S. 107). Felix Dahn und andere Deutschtümler müßten ob eines solchen Stils vor Neid erblassen, den Historiker ziert er weniger. Mark Sittich (der Alte) wird als „Urbild eines brutalen, jähzornigen, von Menschenverachtung erfüllten Militaristen" (S. 35) abgetan. Weil dem Grafen Kaspar beim besten Willen keine Kriegsverbrechen nachzuweisen sind, wird er von Bilgeri mit dem Prädikat der „friedfertigen Hinterhältigkeit" (S. 182) belegt.

Daß Bilgeri aber beim Vorliegen von (seiner Meinung nach) entsprechenden Verdiensten um das Ansehen Vorarlbergs auch den Makel fremder Herkunft toleriert, beweist die Würdigung von Georg Joachim Rhetikus. Er ist „ohne Zweifel der größte Gelehrte Vorarlbergs in diesem Zeitraum. Zwar von den Eltern her italienischer Herkunft, doch in Feldkirch geboren und aufgewachsen" (S. 146). Das klingt geradezu wie eine historische Begründung des seinerzeitigen „landsmannschaftlichen Erlasses", einer wenig rühmlichen Vorarlberger Verwaltungsleistung der Endfünfzigerjahre. Eine tendenziöse Geschichtsschreibung wie sie Bilgeri gegenüber den Emser Herren und Grafen anwendet, wird auch nicht besser, wenn man den Rhetikus als eine Art „Ehrenarier" vorweist.

Die Wahrheit um diese historisch keineswegs im Halbdunkel stehende Epoche und ihre Persönlichkeiten liegt in der für das Kriegswesen der beginnenden Neuzeit typischen Erscheinung des Soldatenführers oder Kondottieri mit dem temporären Berufssoldatentum der Landsknechte. Sie bilden den Übergang von dem seine Macht auf Grundherrentum stützenden Feudaladel zur kapitalintensiven Wirtschaftsmacht der neuen Herren und gehören sehr oft beiden Kategorien an.

Mag die immerhin ein rundes Jahrhundert dauernde Emser Machtentfaltung für die Gesamtgeschichte Vorarlbergs auch nur eine episodenhafte Bedeutung haben, so gilt dies für den langen und höchst komplizierten Prozeß des Hineinwachsens der Herrschaften vor dem Arlberg in den habsburgischen Gesamtstaat sicher nicht. Innerhalb dieses Prozesses vollzieht sich ja erst die „Landwerdung" des Gebietes zwischen Arlberg und Bodensee. Abgeschlossen wird er erst mit der Konstituierung Vorarlbergs als eigenes Bundesland nach dem Ersten Weltkrieg, wobei die verwaltungsmäßige Vereinheitlichung im frühen 19. Jahrhundert eine wichtige Vorstufe bildete.

Nach Bilgeris Darstellung sind die zwei Jahrhunderte des im dritten Band behandelten Geschichtsabschnittes eine ununterbrochene Kette der Abwehr gegen ein geldgieriges, land- und volksfremdes Fürstenhaus. Ganz erstaunt ist man dann als Leser, wenn aus der Darstellung Bilgeris selbst zu erfahren ist, daß Volk und Stände innerhalb desselben Zeitraumes mindestens viermal alles in Bewegung setzen, um eine Loslösung der Vorarlberger Gebiete aus dem Habsburgischen Herrschaftsbereich zu verhindern. Es handelt sich dabei um die Versuche der Bildung eines emsischen Reichsfürstentums (unter Graf J. Hannibal 1565 und unter Graf Kaspar 1614) sowie um langfristige Verpfändung oder sogar Verkauf an die Fürstäbte von St. Gallen und Kempten 1702 und im Anschluß daran die gleichen Verhandlungen mit dem St. Galler Abt allein.

Rückblickend könnte man für den Fall des Gelingens der Emsischen Pläne für Vorarlberg eine ähnliche Entwicklung wie Liechtenstein annehmen. Im zweiten Fall wäre das schließliche Aufgehen in die Schweizer Eidgenossenschaft die logische Folge gewesen. Für die Zeitgenossen freilich war solches nicht abzusehen, für sie drohte mit der Ausgliederung aus dem habsburgischen Herrschaftsbereich die Preisgabe aller damit verbundenen Vorteile. Die müssen nicht klein gewesen sein, denn es wurden zur Verhinderung der Abtretung gewaltige Geldsummen aufgebracht. Sicher waren aber auch die Vorarlberger des 16. und 17. Jahrhunderts kühl abwägende Leute, wenn es ums Geld ging. Aber Bilgeri bietet keine Chance, sich ein objektives Urteil über die Qualität der habsburgischen Verwaltung, vor allem im Vergleich zu anderen zeitgenössischen Systemen, zu bilden.

Eine ähnliche Überraschung erwartet den Leser in bezug auf die Stände. Für Bilgeri sind sie eine demokratisch gewählte Volksvertretung mit Vertretern der einzelnen Herrschaften und Gerichte. Diese Körperschaft bildet eigentlich verfassungsrechtlich die das ganze Gebiet zwischen Arlberg und Bodensee zusammenhaltende Klammer.

Noch im zusammenfassenden Kapitel über die Stände wird eingeleitet: „In der Geschichte der Stände bedeutet dieser Zeitraum Weiterentwicklung bis zu einer später nie mehr erreichten Höhe, die Behauptung des Errungenen gegen einen machtgierigen Beamtenadel unter den Augen einer mißgünstigen zentralen Bürokratie und bereits auf die absolute Linie einschwenkender Herrscher ... Die Ideale – Freiheit, Selbständigkeit, Gerechtigkeit, Friede mit den Nachbarn und ein weniger schweres Leben – änderten sich nicht, auch wenn sie den Grundsätzen des Staates noch so sehr widersprachen." (S 323) Dies, obwohl drei Kapitel vorher die Darstellung der Bewegung des „gemeinen Mannes" im letzten Drittel des 17. Jahrhunderts in der Gebarung der Stände ein erschreckendes Ausmaß an Korruption, Ausschaltung jeglicher Kontrolle, Vetternwirtschaft und maßlose Bereicherung bei der Verumlagung von Steuern aufdeckt.

Die kapitalstarken und politisch maßgebenden Familien in den Städten denken nicht daran, die Kopfsteuer gegen ein auf Vermögen und Einkommen beruhendes Steuersystem umzutauschen. Es sind kleine Gruppen von Inhabern der wohlbekannten Rechte. Zum Beispiel im Gericht Rankweil-Sulz, dem größten des Landes, gibt es kaum ein Dutzend Familien der sogenannten „Freien" und allein für politische Funktionen Wählbaren. Im Bregenzerwald unterliegt ein bedeutender Teil der Bevölkerung den grundherrschaftlichen Auflagen der Emser, des Klosters Mehrerau und des neureichen Patriziats der Städte. Lebenslängliche Schuldverschreibungen werden zu dieser Zeit gehandelt wie Wertpapiere.

Der Kampf der Stände mit der Regierung, soweit nicht ohnedies der Konsens vorhanden war, ging um die Aufteilung von Kompetenzen zwischen zwei rivalisierenden Gruppen, die gegenüber dem Großteil der Bevölkerung zu den Herrschenden zählten. Bei dem damaligen System der Gefällsverpfändungen hatten die Stadt- und Talschaftshonoratioren alle Ursache, fremde Hände aus dem Spiel zu lassen. Die Einhebung der zur Deckung landesfürstlicher Auflagen beschlossenen Umlagen bildete ein so gutes Geschäft, daß Patriotismus zur Wahrung solcher Vorrechte absolut erklärlich ist. Die Abgeordneten der Stände deshalb als zynische Geschäftemacher zu verurteilen, wäre ebenso falsch, wie ihnen die Gloriole selbstloser Volksvertreter zu verleihen. Bilgeri hätte einer realistischen Einschätzung gedient, wenn er Namens- und Berufslisten der Ständevertreter liefern würde.

Die Gesamtdarstellung gestattet nur sehr bedingt, sich von dem behandelten Abschnitt der Landesgeschichte ein Bild mit „Tiefenschärfe" zu machen. So wird die Kultur jener Zeit in einem Kleinkapitel von lediglich vier Seiten behandelt und sogar dieses entpuppt sich als recht schmalbrüstige Aufzählung von aus anderen Publikationen bekannten in- und außerhalb des Landes wirkenden Gebildeten. Über das Schulwesen etwa, das die bereits allgemein geübte Kunst des Schreibens und Lesens vermittelte und damit erst die Voraussetzung für eine breite Anteilnahme an den geistigen Bewegungen der Zeit schuf, ist kein Wort zu finden.

Dieselbe Einschränkung ist für die Darstellung der wirtschaftlichen Verhältnisse anzumelden, obwohl gerade hier ein revolutionärer Umbruch stattfand, dessen Auswirkungen noch im Industriezeitalter relevant sind.

Die Einschränkung, daß es sich bei dem vorliegenden Werk eben um die „politische Geschichte" des Landes handle, muß als dem heutigen Stand der Geschichtswissenschaft nicht entsprechend zurückgewiesen werden. Es ist unbestritten, daß große Bereiche der sogenannten politischen Geschichte eben nichts anderes sind als Auswirkungen der viel tiefergreifenden Wandlungen im kulturellen und wirtschaftlichen Raum.

So haben sich im dritten Band der „Geschichte Vorarlbergs" von Benedikt Bilgeri die bereits nach Erscheinen des zweiten Bandes geäußerten Befürchtungen voll eingestellt. Das läßt keine günstige Prognose für die noch ausstehenden zwei Bände zu. Ein Werk von diesem Umfang und schon von der Intention des Auftraggebers her mit mindestens offiziösem Charakter ausgestattet, darf nicht undiskutiert in solcher Einseitigkeit weitergeführt werden. Die im Land für Kultur und Wissenschaft Verantwortlichen wären deshalb sicher gut beraten, die volle Verantwortung nicht länger allein zu tragen. Ein öffentliches Symposion unter Beteiligung anerkannter Fachleute wäre zum Beispiel ein Weg, dem Anliegen der Landesgeschichtsschreibung stärkere Resonanz als bisher zu geben. Wenn man sich nicht dem Odium aussetzen will, blind und taub gegenüber allen Bedenken ein großes Werk dadurch in Frage zu stellen, daß auch fachlich fundierte Kritik keine Berücksichtigung findet, dann braucht man jetzt den Dingen nur weiter ihren Lauf zu lassen. Eine publizistische Auseinandersetzung soll und kann nicht Ersatz für wissenschaftliche Befassung bieten, aber deren Signalwirkung übersehen wäre ebenso unangebracht.

 

 

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Wise Köhlmeier

 

Geschichte Vorarlbergs, Band II:

Apologie eines Wunschtraumes

 

Erschienen in: Neue Vorarlberger Tageszeitung, Nr. 12, 16. Jänner 1975, S. 10 (Teil I)

Benedikt Bilgeri: Geschichte Vorarlbergs (Band II). Bayern, Habsburg, Schweiz - Selbstbehauptung. Wien/Köln/Graz 1974


Mit dem kurz vor Weihnachten erschienenen zweiten Band der „Geschichte Vorarlbergs" hat Dr. Benedikt Bilgeri jenen Abschnitt seines Werkes der Öffentlichkeit übergeben, der aus dem Bereich der wenig durch Quellen belegten Abschnitte in den Übergang vom Mittelalter zur Neuzeit führt und deshalb durch eine von Jahrzehnt zu Jahrzehnt wachsende Fülle schriftlicher Zeugnisse belegt ist.

Gerade dieser Umstand und die Tatsache, daß die Erschließung der Quellen des 14. und 15. Jahrhunderts immer noch eines die unendliche Mühe nicht scheuenden Fachmannes harrte, bot dem Autor reichlich Gelegenheit zur Entfaltung eines zu hoher Schule gereiften wissenschaftlichen Könnens. Mit 315 Seiten Darstellung, 239 Seiten Anmerkungen und Quellennachweise, 58 Seiten Literaturverzeichnis, Personen- und Ortsregister sowie 48 teils farbigen Tafeln darf dieses Werk in seiner methodischen und formalen Anlage als vorbildlich bezeichnet werden. War in bezug auf Ausstattung der erste Band ein Versprechen, mit diesem zweiten Band hat der Verlag Hermann Böhlaus Nachfolger, Wien, die Leistung noch gesteigert.

Die Systemisierung ist für jedes geschichtswissenschaftliche Werk ein unlösbares Problem. Bilgeri hat sich für die Entlastung der Darstellung und damit für einen großen Anmerkungsapparat entschieden. Indem er dies auch konsequent über den ganzen Band hinweg durchhält, kann man sich verhältnismäßig leicht „hinein"-lesen. Er hat sich nicht auf Kompromisse eingelassen, die meist doch nur zu unerfreulichen Ergebnissen führen. Ein prächtiges Hilfsmittel stellt die übersichtliche Gliederung in 24 Kapitel dar, die im Inhaltsverzeichnis noch so aufgeteilt sind, daß man einzelne Ereignisse (wenn notwendig, unter Zuhilfenahme der angeschlossenen Zeittafel) mühelos findet.

Eine Arbeit von diesem Rang hat sich das Recht auf eingehende Kritik erworben, denn oberflächliche Lobhudelei käme einer Herabsetzung gleich.

Deshalb als erstes zur Generalintention des Autors: Benedikt Bilgeri ist kein vorurteilsfreier Forscher (aber wer könnte das bei der Bearbeitung eines solchen Stoffes sein!), sondern geht von einer Hypothese aus, die er mit wissenschaftlicher Akribie, unendlicher Hingabe und oft auch zupackender Streitlust unterbaut und verteidigt. Für ihn ist unser Land Vorarlberg, „diese hochentwickelte, von Gruppenegoismus freie und nicht machtlose Demokratie im Westen ... niemals mit den Ständen anderer Länder zu vergleichen" (S 323). Kurzum ein Musterländle, und das im 14. und 15. Jahrhundert!

Daß der Zusammentritt der Standesvertretung fast nur alle Menschenalter einmal bekundet wird, begründet der Autor mit dem Verlust der Urkunden – bei dem damals schon entwickelten Kanzleiwesen in Wiederholung wenig überzeugend.

Aber auch aus den endlosen Rivalitäten und Händeln der spätmittelalterlichen Dynasten der Häuser Montfort und Werdenberg (und vieler anderer weniger bedeutenden) kann man nur mit viel Zwang eine Landeseinheit, wie es Bilgeri unternimmt, herausdestillieren. Der Raum des späteren Vorarlberg war damals auch noch nicht im entferntesten abgegrenzt und die Herrschaftsverhältnisse änderten die Landkarte ständig. Auf das Volk wurde nicht Bedacht genommen.

In den Städten bilden sich die kommenden Herrschaftsstrukturen der Neuzeit – ein kapitalstarkes Bürgertum – wenn auch erst in Ansätzen heraus. Für den Großteil der Bevölkerung ändert sich damit aber herzlich wenig. Auch Bilgeri weiß das, denn (S 326) Hauptzeugnis der eigentlichen Kapitalherren im Lande „ist die gewaltige Menge erhaltener Rentenkaufurkunden, mit denen sie sich für ,ewig' und nun auch ablösbar ungezählte Grundpfänder sicherten", stellt er selbst fest. Hier liegt wesentliches Quellenmaterial für die Erhellung der Geschichte des kleinen Mannes, also des Volkes, das noch der Auswertung harrt.

Bilgeri selbst bietet dazu Material, überläßt die Auswertung allerdings dem Leser: Nach Anmerkung 30 zu Kapitel XXV weist das Montafon 1496 einen Schuldenstand mit einer jährlichen Zinsenleistung von 648 Pfund Pfennigen auf. Ein Pfund Pfennige sind damals 13 Tagelöhne eines Erntearbeiters. Das Montafon weist zur selben Zeit 600 Waffenfähige (und wohl auch Arbeitsfähige) zwischen 18 und 60 Jahren auf. Nach einfacher Rechnung (des Lesers, nicht des Autors) muß also jeder arbeitsfähige männliche Talbewohner zu dieser Zeit im Jahr 14 Tagelöhne nur für Zinsenleistungen aufwenden. Was wiegt hinter solcher Schuldknechtschaft noch eine auf wenige beschränkte papierene politische Freiheit?

Als 1963 in Koblach im Rahmen einer Jungbürgerfeier des 600. Jahrganges der Erwerbung der Herrschaft Neuburg durch das Haus Habsburg gedacht wurde, sprach auch der damalige Landeshauptmann Ulrich Ilg zu den jungen Leuten. Und er sagte sinngemäß etwa folgendes: „Alle Geschichte der Herren und Herrschaften in diesem Land wäre nicht zustande gekommen, wenn nicht zu jeder Zeit trotz Kriegsnot und Naturgewalten die Bauern durch harte Arbeit dem Boden Ernten abgerungen hätten." Hinter der schillernden Farbigkeit der wechselhaften politischen Historie tritt bei Bilgeri dieses wirkliche Leben des Volkes weit zurück.

Nur damit ist aber auch seine Wertung der Habsburger und deren (im wesentlichen in den Zeitabschnitt des vorliegenden zweiten Bandes fallende) schrittweise Übernahme der im Gebiet von Vorarlberg liegenden Herrschaften zu verstehen. Damit kommt für Bilgeri das Unglück schlechthin über das Land. Er stellt sich hier völlig auf den Standpunkt der durch endlose Erbteilungen auf immer kleinere Territorien zusammengedrängten adeligen Herren, für die natürlich (S 63) „von außen die habsburgische Gefahr mit einem Male den Himmel verfinsterte".

Nun gibt es aber Zeugnisse genug, daß gerade im sich langsam formenden Stadtbürgertum die habsburgische Herrschaft ersehnt und begrüßt wurde, ganz einfach, weil sie an die Stelle der Willkür lokaler Dynasten eine geordnete und für die damalige Zeit bereits beachtlich ausgebildete Verwaltung setzte. Hier hat dem Autor dessen achtenswerter lokaler Patriotismus einen Streich gespielt. Die Habsburger haben durch 600 Jahre hindurch allerhand Sünden begangen, man sollte ihnen deshalb nicht auch noch die aus Umständen und Zeit heraus zu respektierende Leistungen ins Gegenteil verkehren.

In einem zweiten Teil muß dieser Umstand noch eingehender behandelt werden, denn ein Historiker begibt sich auf gefährliches Terrain, wenn die Apologie eines Wunschtraumes – im konkreten Fall das Bild eines uralt demokratisch und selbständigen Vorarlberg – zum alles beherrschenden Leitmotiv wird.

 

 

Geschichte Vorarlbergs, Band II:

Apologie eines Wunschtraumes

Zweiter Teil und Schluß

Erschienen in: Neue Vorarlberger Tageszeitung, Nr. 13, 17. Jänner 1975, S. 9 (Teil II)

Wie bereits im ersten Teil dieser Überlegungen zu dem nun vorliegenden neuen Band der "Geschichte Vorarlbergs" („neue" vom 16. Jänner 1975) dargelegt wurde, geht es Dr. Benedikt Bilgeri in seiner Darstellung vor allem um die politische Geschichte im engeren Sinn des Wortes. Die wechselnden Herrschaften über die mit dem heutigen Bereich Vorarlbergs identischen Gebiete während des 14. und 15. Jahrhunderts werden aus einer fast unübersehbaren Verflechtung herauspräpariert.

Ausgehend von der Hypothese, daß eben diese sich immer wieder wandelnden Gebilde bereits Vorarlberg sind, muß für den Autor die Besitzergreifung der Herrschaften zwischen Arlberg und Bodensee durch Habsburg als Einbruch einer fremden Macht erscheinen. Da sich mitten in diesem Prozeß gleichzeitig aber auch noch die bis zum mörderischen Krieg führende Konfrontation mit der dem Höhepunkt ihrer Macht zustrebenden Schweizer Eidgenossenschaft abspielt (1499 setzt die Katastrophe von Frastanz den Schlußpunkt, ein halbes Jahr später legt der Friede von Basel im wesentlichen die heutige Grenze im Rheintal fest und 1515 kommt dann nach der Niederlage von Marignano der Rückzug der Eidgenossen aus der europäischen Politik), bringen die ersten Jahrzehnte der habsburgischen Herrschaft gleichzeitig auch Krieg über das Land.

Auch hier aber kann man den Schlußfolgerungen Bilgeris, der gerade die Schweizerkriege als Hauptindiz für die mit dem Einzug der Habsburger beginnende schädliche Entwicklung heranzieht, nur sehr bedingt beipflichten. Die Expansionsphase der Eidgenossenschaft hat im 14. Jahrhundert keines der ihr angrenzenden Gebiete verschont – von Burgund und Schwaben angefangen bis zur Lombardei – weil eben hinter solchen Prozessen der schmerzvolle Beginn eines ganz Neuen zur Wirkung kommt.

Nebenbei gesagt war natürlich auch die alte Eidgenossenschaft alles andere denn eine Demokratie im heute geläufigen Wortsinn. Man denke nur an die permanente Konfliktsituation zwischen den alten und den neuen Orten, die von Vögten ausgeübte harte Herrschaft in den eroberten Gebieten oder die sich schon früh ausbildenden patrizischen Oberschichten in Bern, Basel und Zürich. In Bilgeris Darstellung sind die Sympathien so ungleichmäßig verteilt, daß die höchst problematische Herrschaftsstruktur der alten Eidgenossenschaft kaum Beachtung findet. Damit bleibt aber auch eine Erhellung der eigentlichen politischen Bewegungskräfte der Schweizerkriege einseitig, weil eben so gut wie ausschließlich nur das sich Anklammern an alte und nicht mehr haltbare Positionen der Habsburger, nicht aber der bis Marignano ungehemmte Expansionswille der Eidgenossen berücksichtigt wird.

Es ist auch nicht von ungefähr, daß dem für die künftige Entwicklung des Landes wichtigsten Ereignis – nämlich der Walseransiedlung – nur ein schmales Kapitel von sechs Seiten gewidmet wird, wobei natürlich die Walser oder mit ihnen zusammenhängende Geschehnisse in anderen Zusammenhängen immer wieder auftauchen. Dabei ist gerade über die Walser die Quellenlage recht günstig, weil sie im bäuerlichen Bereich weithin schriftliche Zeugnisse erst eingeführt haben.

In diesem Zusammenhang muß auf eine Eigenheit des Autors verwiesen werden: Er springt mit wissenschaftlichen Konkurrenten nicht gerade zart um, ja läßt manchmal die gebotene Fairneß geradezu vermissen. Als Beispiel dafür im Zusammenhang mit dem Kapitel „Walsersiedlung" sei der Umstand vermerkt, daß weder im Text noch im allgemeinen Literaturverzeichnis die zweibändige Darstellung der Walser in Vorarlberg von Univ.-Prof. Dr. Karl Ilg angeführt oder zitiert wird. Persönliche Abneigung (eine andere Erklärung dafür ist schwer denkbar) gegen einen anderen Autor darf nicht so weit führen, daß der Leser (der ja in einem wissenschaftlichen Werk einen vollen Literaturnachweis wenigstens in bezug auf die wichtigsten Veröffentlichungen voraussetzen darf) den Schaden hat.

Auch der recht grobe Seitenhieb in Anmerkung 1 zum Kapitel XXIV „Die Landstände" auf Seite 543 (es geht dabei um eine nach Ansicht Bilgeris falsche Darstellung) "bei diesen indiskutablen Phantasien, noch 1973, hätte der Herausgeber des hochsubventionierten Österreichischen Städtebuches wohl zum Rechten sehen können" wirkt deplaziert. Schließlich dürfte es in diesem Jahrzehnt in Österreich nur wenige höher subventionierte historische Publikationen als die „Geschichte Vorarlbergs" geben und wer im Glashaus sitzt . . .

Recht bescheiden kommt bei Bilgeri die Volkswirtschaft weg, obwohl – wie er übrigens selbst darauf verweist – die Quellenlage gar nicht so mager ist. Das 14. und 15. Jahrhundert bringt für den Vorarlberger Raum weithin die Umstellung von der Natural- zur Geldwirtschaft. Auch die grundherrschaftlichen Bindungen fallen und an ihre Stelle treten neue kapitalorientierte Abhängigkeiten. Was steckt etwa nur hinter der von Bilgeri angeführten Tatsache (S 109), daß die Feldkircher Patrizier „das Oberland teils mit eigenen Weinbergen durchsetzt, teils die dortigen Weinbauern in Abhängigkeit gebracht" haben! Der Autor folgt diesen für die Wirtschafts- und Sozialstruktur (und damit aber auch für die politische Wirklichkeit) entscheidenden Hinweisen nicht. Hier zeigt sich, daß die vorhandenen Volksrechte – genauso wie übrigens im Bregenzerwald – einer nur sehr schmalen oligarchischen Oberschicht zugute kamen und auch entschlossen von diesen genutzt wurden.

Man könnte nun vielleicht zum Schlusse kommen, daß ein Herumkratzen am positiven historischen Image Vorarlbergs schon fast an Nestbeschmutzung herankommt. Aber es ist doch vielmehr so, daß nicht eine konstruierte glanzvolle Vergangenheit, sondern gerade der mühevolle Weg aus Armut und politischer Schwäche in eine respektable Gegenwart der eigentliche Ruhm unseres Landes und seiner Menschen ist! Und die andere Frage: Wie wird Bilgeri die immer näher an unsere Gegenwart heranführenden Geschichtsabschnitte behandeln? Was bis heute vorliegt – und gerade Band II der „Geschichte Vorarlbergs" – berechtigt zur Erwartung, daß auch fernerhin eine Fülle von noch brach liegenden Quellen erschlossen wird. Man muß aber auch erkennen, daß der Titel des Gesamtwerkes doch ergänzt werden müßte zu „Materialien zur Geschichte Vorarlbergs". Es wäre zu wünschen, daß sich. für die jetzt zu kurz gekommenen Aspekte einmal ein wissenschaftlich gleich qualifizierter Autor findet, wie es Dr. Benedikt Bilgeri mit seinem vorliegenden Werk ist.

 

 

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Wise Köhlmeier

Aus Vorarlbergs frühen Tagen

Neue Einsichten in das Entstehen unseres Landes

 

Erschienen in: Neue Vorarlberger Tageszeitung, Nr. 86, 12. August 1972, S. 18

Benedikt Bilgeri: Geschichte Vorarlbergs (Band I). Vom freien Rätien zum Staat der Montforter. Wien-Köln-Graz 1971

 

Wenn auch Vorarlberg als politische Einheit noch sehr jung ist, denn genau genommen wurde es das erst durch den Beschluß der provisorischen Landesversammlung vom 3. November 1918, so bildet das Land zwischen Bodensee und Arlberg im Selbstverständnis seiner Bewohner doch schon seit Jahrhunderten ein zusammengehörendes Ganzes. Vor allem das 19. Jahrhundert stand in Vorarlberg politisch ganz im Zeichen des Strebens nach einer verwaltungsmäßig echten Landeseinheit. Aber weder die Volkserhebung des Jahres 1809 noch die Verfassungskämpfe der sechziger Jahre vermochten diesem Ziel die volle Erfüllung zu bringen. Der 1861 bewilligte Landtag wurde auch von den Zeitgenossen immer nur als ein Teilzugeständnis der Wiener Zentralverwaltung an das Verlangen nach echter politischer Autonomie im Rahmen des Gesamtstaates empfunden. Deshalb haben sich die Vorarlberger in den Tagen des Zusammenbruches nach dem Ersten Weltkrieg auch verhältnismäßig leicht und vor allem ohne Ressentiments aus dem großes Länderverband der Monarchie herausgelöst. Sie haben damals im Bewußtsein neuentstandener Selbstbestimmung das Land als eine politische Einheit konstituiert Das klingt auch noch in den ersten Sätzen der Landesverfassung durch.

Vor diesem Hintergrund der politischen Geschichte in den letztes hundert Jahren muß man auch das Bemühen um die Vorarlberger Geschichtsschreibung beurteilen. Bereits 1839 hat Franz Josef Weizenegger mit seiner dreibändigen Landeskunde ein Standardwerk geschaffen, das durch fast ein Jahrhundert hindurch die fast einzige Quelle geschichtlicher Selbstdarstellung bildet. Wohl hat dann 1853 der berühmte aus unserem Land stammende Historiker Josef Ritter von Bergmann in seinen „Beiträgen zur kritischen Geschichte Vorarlbergs" den ersten Anstoß zur wissenschaftliches Erforschung der historischen Zusammenhänge in unserem Raum gegeben. Bergmann selbst hat dann mit seiner „Landeskunde von Vorarlberg" den Anfang gemacht. Er konnte allerdings dieses Werk nicht mehr fertigstellen. Es dauerte dann fast siebzig Jahre bis 1936 Adolf Hellbock die ersten Bände der „Heimatkunde von Vorarlberg“ vorlegte. Gleichzeitig mit diesen Werken entstand eine fast unübersehbare Zahl von historischen Detailarbeiten, die zu einem beträchtlichen Teil von hohem Rang sind. Es fehlte aber immer noch an einer quellenkritischen Gesamtdarstellung der Geschichte unseres Landes.

Diese Tatsache kommt allerdings nicht von ungefähr, denn Vorarlberg war in seiner Geschichte nie ein Land im engeren Sinne des Wortes. Unser Raum verfügte weder über ein politisches Verwaltungszentrum, noch konnte es auf einen kulturellen Schwerpunkt verweisen, der über den ganzen Bereich ausstrahlte und ihn auch formte. Vorarlberg war den größten Teil seiner Geschichte, das müssen wir in aller Klarheit feststellen, sehr viel mehr Objekt seiner Nachbarn als Subjekt im selbständigen Handeln, im selbständigen Eingriff in den geschichtlichen Ablauf.

EIN LANDESAUFTRAG

Für die Vorarlberger Geschichtsschreibung war es deshalb ein bedeutungsvolles Ereignis, als vor fast zehn Jahren die Vorarlberger Landesregierung an Dr. Benedikt  B i l g e r i  den Auftrag zur Verfassung einer umfassenden Geschichte Vorarlbergs erteilte. Dr. Bilgeri hat dieser Berufung Folge geleistet, sein am Bregenzer Mädchengymnasium durch Jahrzehnte hindurch ausgeübtes Lehramt niedergelegt und ist als Archivar des Vorarlberger Landesarchivs in den Landesdienst getreten.

Als erstes Ergebnis jahrelangen stillen Forschens liegt nun der erste Band der „Geschichte Vorarlbergs" vor. Zum erstenmal wird in ihm die Geschichte unseres Landes von den ältesten Zeiten bis zum Ende des 13. Jahrhunderts nach historisch-wissenschaftlichen Kriterien behandelt. Bilgeri hat mit diesem Band, das sei vorweggenommen, eine Leistung vollbracht, wie sie wenige Historiker in ihrem Gesamtwerk vorweisen können. Er hat sich sozusagen auf ein Terrain gewagt, das weitgehend eine „Terra inkognita" darstellt. Sind die urkundlichen Zeugnisse der Spätantike, der Völkerwanderung und des frühen Mittelalters an sich schon dünn gesät, so trifft dies für unseren Raum, der auch in diesen Zeitabschnitten durchaus periphere Funktion hatte, im besonderen Maße zu.

Der Autor hat es sich in seiner Aufgabe nicht leicht gemacht. Der 424 Seiten umfassende Band ist ziemlich genau in zwei Teile geteilt. Die eigentliche Darstellung der Geschichte bis zum Ende des 13. Jahrhunderts umfaßt 210 Seiten und ebensoviele Seiten sind den Anmerkungen gewidmet. Dabei muß sofort gesagt werden, daß der Begriff Anmerkungen leicht zum Mißverständnis verleitet. Es handelt sich vielmehr um eine in ihrer Ausführlichkeit in wenig anderen Werken dieser Art anzutreffende wörtliche Zitierung der wichtigsten Quellen.

Bilgeri ermöglicht damit dem historisch kritischen Leser seiner Darstellung selbst zu einer Meinung zu gelangen, sich mit den Schlußfolgerungen des Autors immer wieder auseinanderzusetzen.

VIELE QUELLEN


Wir finden in den Anmerkungen umfangreiche Zitierungen aus den Werken spätantiker Autoren, wie Cassius Dio oder Plinius, aber auch Horaz, Ovid und Tacitus kommen zu Wort. Dasselbe gilt für den frühmittelalterlichen Geschichtsabschnitt, dessen Quellenlage womöglich noch komplizierter als jener der spätantiken Zeit ist. Bilgeri begnügt sich nicht damit, auf die Standardwerke und ihre Autoren zu verweisen, sondern er zitiert auch hier umfangreich aus Urkunden, Annalen und Werken zeitgenössischer Historiographen. Man kann also fast sagen, dieser erste Band der Geschichte Vorarlbergs stellt zwei Werke in einem Buche dar.

Für den einigermaßen geschichtskundigen und im Umgang mit Quellen versierten Leser bildet die Abteilung der Anmerkungen eine in sich geschlossene spannende Lektüre. Es bildet dabei einen besonderen Reiz, etwa ein Kapitel herauszunehmen, die Anmerkungen aufmerksam zu studieren, versuchen selbst zu einem Bild zu kommen, und dann die Darlegungen Bilgeris zu diesem Zeitabschnitt zu lesen. Eine Anleitung dazu bietet die Zeittafel, von der man sich allerdings wünschen möchte, daß sie etwas ausführlicher wäre und sich nicht nur auf die Daten und kurze Stichworte beschränken würde. Kurze Hinweise auf die wichtigsten Quellen könnten die Überschau erleichtern.

LEBENDIGE DARSTELLUNG

Nun aber zur Darstellung durch den Autor selbst. Bilgeri hat, gestützt auf ein immenses Quellenstudium und autorisiert durch die Darbietung umfassender Urkunden, das Recht für sich in Anspruch genommen, über weite Strecken hinweg eigenständige und manchmal auch höchst eigenwillige Interpretationen darzubieten. Dadurch erhielt die Darstellung eine Lebendigkeit, wie sie vielen ähnlichen Werkes abgeht. Daß Bilgeri dabei oft Begriffe einführt, die in dem behandelten Zeitabschnitt noch nicht bestanden, kann in einer engen Auslegung vielleicht als unhistorisch im streng wissenschaftlichen Sinn interpretiert werden. Der Gewinn einer dadurch erreichten Aktualisierung wiegt einen solchen Vorwurf allerdings mehr als auf.

Wenn er etwa dem IV. Kapitel die Überschrift gibt „Der Staat der Viktoriden und das alemannische Herzogtum" dann stehen wir vor einem solchen Falle. Wohl bilden das 9. und 10. Jahrhundert eine der dunkelsten Epochen in der europäischen Geschichte. Aber trotz aller Dürftigkeit der erhaltenen Quellen wissen wir doch, daß für die damaligen Herrschaftsgebilde der Begriff „Staat" nicht zutrifft. Bilgeri wendet diesen Kunstgriff an, um eine aus den Fugen strebende Zeit, die wenig zentrale gestalterische Elemente aufweist, in den darstellerischen Griff zu bekommen. Und das ist ihm gerade in diesem Kapitel in hohem Maße gelungen.

Der unmittelbaren Vorarlbergischen Geschichte sind im vorliegenden Band erst die Kapitel VII bis XIV gewidmet. Die Voraussetzung für das Verständnis des Geschehens im 11. bis 13. Jahrhundert wird allerdings in den ersten sechs Kapiteln dargelegt. Bilgeris darstellerisches Können erweist sich in besonderem Maße in der Beschreibung der höchst komplizierten Verhältnisse bei den montfortischen Grafen, die sich immer wieder in neue Linien aufspalten, sich bald entzweien, bald wieder vereinen und letztendlich doch in den Hauptkonturen die Herrschaftsverhältnisse am Bodensee niederlegen, wie sie irgendwie auch heute noch in den Landesgrenzen zum Ausdruck kommen.

NEUE DISKUSSION

In vielen Thesen wird dieser erste Band der „Geschichte Vorarlbergs" auch Widerspruch herausfordern. Es wäre dem Werk, dem Autor und nicht zuletzt der Vorarlberger und darüberhinaus der Bodensee-Geschichtsforschung zu wünschen, daß eine fruchtbare Diskussion entsteht und zu weiteren wissenschaftlich gesicherten Erkenntnissen führt.

Die drucktechnische Ausstattung ist vorbildlich. Zahlreiche Illustrationen, viele von ihnen mehrfarbig, bilden eine wertvolle Ergänzung der einzelnen Kapitel. Sie vermögen gerade in den kulturpolitischen Aspekten manches zu ergänzen, was im Text sonst nur sehr kurz, manchmal fast nur am Rande behandelt wird.

Alles in allem, bereits dieser erste Band der Geschichte Vorarlbergs von Benedikt Bilgeri darf als ein epochemachendes Werk in der Vorarlberger Historiographie bezeichnet werden. Er stellt ein großes Versprechen auf die drei noch geplanten Bände dar. Für den Autor mag er Auftrieb und Ansporn bedeuten, in seiner Arbeit fortzufahren, um das Werk möglichst bald zu vollenden. Vorarlberg erhält mit dieser Geschichtsdarstellung ein Grundlagenwerk, das sicher für die kommende Generation Ausgangspunkt und Anregung zu weiterer historischer Forschung bildet. Eines kann heute schon gesagt werden, künftige Arbeiten werden sich an diesem Werk zu orientieren haben.

 

 

Weitere Rezensionen

zu Bilgeris "Geschichte Vorarlbergs" in Vorarlberger Medien (Auswahl)

Elmar Vogt: Zur Neuerscheinung des zweiten Bandes von Benedikt Bilgeri. Aus Vorarlbergs Geschichte, in: Vorarlberger Nachrichten, Nr. 20, 25.01.1975, S. 31

Anonym (Franz Ortner?): Anzeige einer bedeutsamen Neuerscheinung. Landesgeschichte dritter Teil, in: Vorarlberger Nachrichten, Nr. 280, 03.12.1977, S. 25

Elmar Grabherr: Große Geschichte des Landes Vorarlberg. III. Band soeben erschienen, in: Feldkircher Anzeiger, Nr. 51, 22.12.1977, S. 6-7 [leicht gekürzt textgleich in: Anzeiger für die Bezirke Bludenz und Montafon, Nr. 52, 24.12.1977, S. 13]

Elmar Grabherr: Nochmals zu Benedikt Bilgeris "Geschichte Vorarlbergs" (III), in: Vorarlberger Nachrichten, Nr. 22, 27.01.1978, S. 28; Nr. 24, 30.01.1978, S. 10