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26.02.2008 / Leserbrief: Kühnen lässt grüßen

 Vorarlberger Nachrichten



In seinem Leserbrief wettert Dr. Jörg Frey wieder einmal gegen die "selbsternannten Berufsantifaschisten", entwirft ein rechtliches Verfolgungsszenario gegen drei Jung-ÖVPler wegen des "Kühnen-Grußes" und beklagt, dass es in Österreich reiche, jemanden zu "kriminalisieren, nur weil der in der Öffentlichkeit nahezu unbekannte Herr Kühnen sich ebenfalls dieser Fingerhaltung bedient."

Michael Kühnen bedient sich dieser Fingerhaltung in Wirklichkeit nicht mehr: Der deutsche Neonaziführer ist 1991 verstorben.

1977 gründete er eine neonazistische Unterorganisation der NSDAP/AO. Er wurde bald Kopf der militanten deutschen Neonaziszene und rief die "völkische deutsche Kulturrevolution" aus. 1979 fasste er vier Jahre Haft wegen Volksverhetzung und Verbreitung von neofaschistischen Propagandamaterialien aus. Sein "Gaubeauftragter" Gottfried Küssel gründete in Österreich die - später verbotene - "Volkstreue Außerparlamentarische Opposition" (VAPO). Küssel wurde 1993 zu zehn Jahren Haft wegen NS-Wiederbetätigung verurteilt.

Kühnen zu Ehren grüßen seine geistigen Anhänger heute mit dem verkappten Hitler-Gruß. Der "Kühnen-Gruß" ist wegen der menschenverachtenden Inhalte, die sein Namensgeber verbreitet hat, in Deutschland verboten. Kühnen grüßt tatsächlich nicht mehr, sein Geist allerdings weht noch. Leider.

Dr. Werner Bundschuh
Obmann der Johann-August-Malin-Gesellschaft