08.03.2010 / Die "ordentliche Rechte"

Leserbrief von Werner Bundschuh zur Bundespräsidentschaftskandidatur von Barbara Rosenkranz


Vorarlberger Nachrichten

 

Die FPÖ-Bundespräsidentschaftskandidatin Barbara Rosenkranz vertritt seit Jahrzehnten eine rechtsextreme Gesinnung. Folgerichtig hat sie auch sofort als Wahlwerberin für das höchste Amt im Staate das NS-Verbotsgesetz unter dem Deckmantel der Forderung nach „Meinungsfreiheit“ angegriffen.

Die Zeitschrift „fakten“ ihres Mannes ist ein Sprachrohr der „Neuen Rechten“ in Österreich. Sie verharmlost NS-Verbrechen, verbreitet ein NS-freundliches Geschichtsbild und strotzt vor rassistischem und antisemitischem Gedankengut.

In Heribert Schiedels  Untersuchung „Der rechte Rand. Extremistische Gesinnungen in unserer Gesellschaft“ finden sich zahlreiche Belege für das politische Engagement der Familie Rosenkranz:   Treffen mit den Führern der europäischen Rechtsparteien gehören selbstverständlich dazu. Solche Begegnungen erfreuen die Bundespräsidentschaftskandidatin.  Sie sei froh, sagte sie, einen Tag mit Menschen verbringen zu können, die sich „nicht dem Mainstream anschließen“ und „eigenständig und frei“ denken. Zu diesem angeblich „freien Denken“ der Rechtsextremisten zählen Bezweifelung und Relativierung des Holocaust und die Forderung nach Aufhebung des NS-Verbotsgesetzes.

So sieht das FPÖ- Angebot an die „bürgerlichen WählerInnen“ aus! Genau das ist das Problem: Positionen, die vor wenigen Jahren noch als typisch für extremistische Randgruppen galten und „außerhalb des Verfassungsbogens" standen, sind heute ein Angebot an die „bürgerliche Mitte“!

Dr. Werner Bundschuh
Obmann der Johann-August-Malin-Gesellschaft

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