23.09.2007 - Meinrad Pichler: Rede zur Enthüllung der Gedenktafel für Ernst Volkmann
---> Hier
finden Sie einen ausführlichen Beitrag zu Ernst
Volkmann.
---> Bericht über die Enthüllung der Gedenktafel Bregenz, 23. Sept. 2007 Der heutige Tag ist ein besonderer, weil 62 Jahre nach dem Ende der NS-Diktatur in Vorarlberg erstmals öffentlich und feierlich eines Verweigerers gedacht wird, eines Mannes, der seiner aufrechten Haltung bis zur letzten Konsequenz treu geblieben ist. Es waren nur wenige, die sich der nationalsozialistischen Wehrmacht, den Zumutungen eines Eroberungskrieges und dem Treueid auf den obersten Kriegsherrn Adolf Hitler aus politischen und/oder religiösen Gründen zu verweigern wagten. Der überwiegenden Zahl der Zeitgenossen schien das Einrücken als selbstverständliche Bürgerpflicht, eine Verweigerung unmännlich oder unverständlich, den Parteigängern sogar verabscheuungswürdig. Und obwohl die Geschichte den Unbeugsamen im Nachhinein Recht gegeben hat, war die Nachkriegsgesellschaft nicht bereit, Wehrdienstverweigerung als politischen Widerstand oder Gewissensleistung anzuerkennen. Diese Haltung hat mit traditionellen Gehorsamsprägungen ebenso zu tun wie mit der Angst vieler Traditionsverbände, die ehemaligen Wehrmachtsangehörigen könnten durch eine moralische Aufwertung der Verweigerung in Misskredit gebracht werden. Die Wenigen, die ihr Leben opferten, weil sie dem Unrechtsregime nicht dienen konnten und wollten, galten als fanatisch oder feig, als verblendet und verantwortungslos. Nur die verweigernden Zeugen Jehovas konnten zumindest bei ihren eigenen Glaubensgenossen mit Respekt rechnen. Nicht die Protestanten, und auch nicht die Katholiken: Die katholischen Kriegsdienstverweigerer unter Adolf Hitler, so urteilte der päpstliche Nuntius in Deutschland, seien "Märtyrer ihrer eigenen Dummheit". So blieben es ganz Vereinzelte, die ausschließlich der Stimme ihres Gewissens folgten und nicht der als gesetz- und gottlos erkannten Obrigkeit und auch nicht ihren kirchlichen Ratgebern gehorchten. Einer davon ist Ernst Volkmann: zu dessen Gedenken wir uns hier und heute versammelt haben. Geboren wurde er am 3.März.1902 im egerländischen Schönbach: Diese böhmische Kleinstadt war das Zentrum des europäischen Musikinstrumentenbaus, und so lernte auch der junge Volkmann den Beruf eines Streich- und Saiteninstrumentenmachers. Nach abgeschlossener Lehre und Gesellenzeit kam er 1924 auf seiner beruflichen Wanderschaft nach Bregenz und erlangte hier 1927 die Gewerbeberechtigung. Im Jänner 1929 heiratete er die Bregenzerin Maria Handle, die in den Jahren 1931 bis 1934 drei Kinder zur Welt brachte. Die Wohnung der jungen Familie bildete das Häuschen am Kirchplatz 5. In der Deuringstraße wurde eine Werkstatt mit Verkaufslokal eingerichtet, doch gingen die Geschäfte in der Wirtschaftskrise schlecht. Wegen der Kinder und aus dem Bedürfnis heraus, seine innere Zugehörigkeit auch rechtlich zu untermauern, wollte Ernst Volkmann österreichischer Staatsbürger werden, konnte aber die erforderlichen Gebühren nicht aufbringen. So kam es zu der paradoxen Situation, dass dem, der für seinen christlichen Glauben und für seine Heimat Österreich sein Leben hingab, die Staatsbürgerschaft dieses Landes verwehrt blieb. Ganz im Gegensatz also zu jenen Zeitgenossen, denen dieses Geschenk auf Grund ihrer Geburt zugefallen war, die es aber um jeden Preis für die Zugehörigkeit zu einem großen Deutschland loswerden wollten. In einem Brief des Gefängnisgeistlichen Jochmann an Frau Volkmann
vom 17.10.1946 schildert dieser Ernst Volkmann als "bescheiden und
still, aber unerschütterlich in seiner Überzeugung". So scheint er auch
gelebt zu haben. Als Ernst Volkmann im Oktober 1940 aus dem Landesgefängnis entlassen wurde, war er nicht nur arbeitslos, sondern auch verlassen. Für seine Frau, die Mutter von drei kleinen Kindern, war die kompromisslose Haltung des Familienerhalters schwer nachvollziehbar, und Volkmann selbst wollte Frau und Kinder aus seinem persönlichen Kampf auf Leben und heraushalten. Seine wirtschaftliche und soziale Existenz waren also bereits zerstört, als Februar 1941 neuerlich verhaftet und in die Kaserne Lienz zum militärischen Dienstantritt zwangsüberstellt wurde. Aber auch hier beschied er die Militärs, "er könne einem Mann Hitler nach allem, was dieser der Kirche und Österreich angetan habe, nicht den Eid der Treue leisten." Nach Gefängnisaufenthalten in Graz und Salzburg, wo Volkmann in ausführlichen Verhören seine verweigernde Haltung bekräftigte, wurde er schließlich ans Reichskriegsgericht in Berlin verbracht und wegen militärischen Ungehorsams am 7. Juli 1941 zum Tode durch das Fallbeil verurteilt. Um die Delinquenten noch der Folter des ungewissen Wartens auszusetzen, wurde mit der Hinrichtung noch eine Zeitlang zugewartet, bei Ernst Volkmann bis zum 9. August 1941. Nach Auskunft des Gefängnisgeistlichen hat er seinen letzten Gang, so wie er gelebt hatte, ruhig, aber entschlossen angetreten. Sein Opfer, seine aufrechte Haltung sind von der Nachkriegsgesellschaft nicht gewürdigt worden. Die soldatischen Traditionsverwalter, unterstützt von großen Teilen der Nachkriegsparteien und der Justiz, haben nach 1945 auch eine rechtliche Rehabilitierung der Gewissensverweigerer verhindert. Und das bis heute. Erst seit den 1980er Jahren verliert diese diskriminierende Haltung stellenweise an Boden und wird Gewissensverweigerung als eine zivile Tugend zumindest teilweise anerkannt. Der heutige Anlass und die Enthüllung einer Gedenktafel markieren einen deutlichen Schritt in diese Richtung! Ernst Volkmann hat unter Einsatz seines Lebens das zurückgewiesen, was er als Unrecht erkannte, er ist seinem Gewissen gefolgt, obwohl ihm seine gesamte Mitwelt zum Obrigkeitsgehorsam riet. Wir sollten deshalb mit dem heutigen Blick in ihm nicht nur ein Opfer der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft sehen, sondern einen Staatsbürger, der sich bewusst und bis zur letzten Konsequenz dem öffentlichen Unrecht widersetzte. Für uns Nachgeborene verkörpert Ernst Volkmann ein außergewöhnliches Beispiel an gelebter Friedfertigkeit, an christlicher Standhaftigkeit, an politischer Prinzipientreue und an moralischer Integrität.
|